Kriterien für die Förderung
Nur Projekte im Landkreis Stade |
Bereitschaft zur Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse in die Region |
Veröffentlichung |
Verknüpfung mit den Handlungsfeldern der Bildungsstrategie |
Überprüfen der Zielerreichung |
Regionale Verankerung bzw. Bedeutung |
Erstellung eines Abschlussberichts |
Ausschlusskriterien
Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen |
Allgemeine laufende Kosten |
Preise, Wettbewerbe, Stipendien Anderer |
Förderung anderer Stiftungen |
Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts |
Vorhaben außerhalb der Förderbereiche der Stiftung |
Bereits abgeschlossene Maßnahmen |
Individualförderung im Bildungsverlauf |
Bildungsprojekte können unterstützt werden, wenn sie diesen Leitlinien und dem satzungsgemäßen Zweck der Stiftung entsprechen. Bei der Durchführung von Projekten ist auf Wirtschaftlichkeit zu achten. Die Stiftung Bildungsregion Stade kann mit anderen zu ihr passenden Partnern gemeinsam fördern. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme/des Projektes muss gesichert sein.
Die Stiftung leistet keine Dauerförderung. Sie kann aber im begründeten Einzelfall eine längerfristige Partnerschaft eingehen und in unregelmäßigen Abständen wiederholt fördern.
Die Schüler Ingenieur-Akademie Stade
Technikinteressierte, die Spaß am Umgang mit dem Computer haben und sich gerne mit Naturwissenschaften und Mathematik beschäftigen, sind hier genau richtig.
Auszeichnung der besten Abschlussarbeiten am Studienseminar Stade zum Thema "Experimentelles Lernen / Außerschulische Lernorte" (Mehr erfahren) |
"Flüchtlingsarbeit im (Sp) Ort" & "SportSprachCamp", Kreissportbund Stade |
"Lernwerkstatt Kinderküche", Grundschule Wischhafen |
"Energieumwandler Ökotrainer", RegionalEnergie Elbe-Weser gGmbH |
"Kinder-Kultur-Koffer" & "Projekt Coding", AG Bibliotheken im LK Stade |
"Workshop Marching/Show" & "C-Basis Lehrgang", Kreismusikvereinigung Stade |
"Anschaffung Jugendwanderkutter", Bildungsschiff Niederelbe e.V. |
"Technik erleben" & "Mathe zum Anfassen", Grundschule Fredenbeck |
"Großmütter mit Zertifikat", Familieninformationszentrum Harsefeld |
"Starke Schule - Schule ohne Gewalt", Grundschule Drochtersen |
"Mini-Mathematikum BBS I Stade", Institut für Bildung und Erziehung gGmbH |
"Fortbildung Entwicklungspädagogik für Lehrkräfte", Beratungszentrum für Emotionale u. Soziale Entwicklung |
"Modellprojekt Bildungsexperten" & "Musikschnupperkurse", Zentrum für interkulturelle Kommunikation und Kompetenz e.V. |
"Kinder-Uni", Förderverein Kornspeicher Freiburg |
Antragsberechtigt sind alle schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen mit Sitz im Tätigkeitsgebiet der Stiftung Bildungsregion Stade. Die Fördermittel dürfen nur satzungsgemäßen Zwecken zugute kommen. Das Vorhaben muss im Tätigkeitsgebiet der Stiftung durchgeführt werden.
Antragsstichtage
15.05. bzw. 15.11. jeden Jahres
Bestandteile eines Antrages sind
Anträge an die Stiftung sollten bereits zu Beginn der Planungen gestellt werden.
Über den Antrag entscheidet der Stiftungsbeirat, der in der Regel zweimal jährlich zu einer Sitzung zusammentritt. Die qualitative Bewertung der Anträge führt das Bildungsbüro durch.
Bewilligung oder Ablehnung
Bewilligungen oder Ablehnungen werden den Antragstellern schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein. Ablehnungen werden nicht begründet.
Bei unzutreffenden Angaben im Kosten- und Finanzierungsplan, bei einer nicht dem angegebenen Zweck entsprechenden Verwendung der Mittel oder wenn Auflagen der Stiftung nicht eingehalten werden, kann die Stiftung eine bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückhalten oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückfordern.
Die Alles Gute-Stiftung der Kreissparkasse Stade ist berechtigt, über Vorhaben, die sie gefördert hat, öffentlich zu berichten. Die Projektverantwortlichen sollten die Förderung durch die Alles Gute-Stiftung in Abstimmung in geeigneter Weise publik machen.
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