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Allgemeines

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Gründung

Anlässlich ihres 150-jährigen Bestehens hat die Kreissparkasse 1993 die Alles Gute-Stiftung gegründet. Die Mittelvergabe erfolgt aufgrund der Entscheidungen des Vorstandes und/oder des Kuratoriums.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, deren Wohnsitz oder Geschäftssitz im Tätigkeitsgebiet der Alles Gute-Stiftung der Kreissparkasse Stade liegt. 

Nur regionale Projekte werden gefördert

Als ausschließlich regional tätige Stiftung ist sichergestellt, dass alle Fördermittel unserer Region zu Gute kommen.

Antragstellung

Anträge sind schriftlich an den Vorstand der Alles Gute-Stiftung der Kreissparkasse Stade, Große Schmiedestraße 12, 21682 Stade zu stellen.

Antragsstichtage sind der 01.04. und der 01.10. jeden Jahres.

Förderleitlinien

Förderleitlinien

Grundsätzlich fördert die Alles Gute-Stiftung der Kreissparkasse Stade im Landkreis Stade in ihrem Geschäftsgebiet Projekte in den Bereichen:

  • Kunst und Kultur
  • Heimatkunde
  • Pflege und Erhaltung von Kulturwerken und Denkmälern
  • Pflege der Umwelt unter Berücksichtigung der besonderen Belange des Naturschutzes
  • Förderung der Jugend im Allgemeinen und in ihrem Verständnis um Kultur und Umwelt im Besonderen
  • Förderung von Tätigkeiten in sozialen Bereichen, soweit diese unmittelbar und ausschließlich der Verwirklichung gemeinnütziger Ziele dienen

Bei der Durchführung von Projekten, die die Stiftung unterstützt, ist auf Wirtschaftlichkeit zu achten, d.h. angemessene Einnahmen sollten z.B. bei Veranstaltungen erzielt werden. Antragstellende sollten Eigenmittel einbringen und auch weitere Mittel bei anderen Geldgebenden beantragen. Die Alles Gute-Stiftung der Kreissparkasse Stade kann mit anderen zu ihr passenden Partnerinnen bzw. Partnern gemeinsam fördern.

Die Stiftung leistet keine Dauerförderung. Sie kann aber im begründeten Einzelfall eine längerfristige Partnerschaft eingehen und in unregelmäßigen Abständen wiederholt fördern.

Ausschlusskriterien

Von der Förderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:

  • Projekte ohne Bezug zum Landkreis Stade
  • Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Allgemeine laufende Kosten
  • Baumaßnahmen mit Ausnahme denkmalpflegerischer Maßnahmen
  • Preise, Wettbewerbe und Stipendien Anderer
  • Förderung anderer Stiftungen
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Vorhaben außerhalb der Förderbereiche der Stiftung
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