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Bürger-Stiftung

Bürger-Stiftung

  • Gutes tun für die Menschen in der Region, auch über das eigene Wirken hinaus
  • Die Stiftung besteht seit 1998
  • Viele Möglichkeiten, eigene Stiftungsideen zu verwirklichen
Allgemeines

Bürger-Stiftung

Gutes tun für die Menschen in der Region, auch über das eigene Wirken hinaus.

Gründung

Die Bürger-Stiftung wurde 1998 von der Kreissparkasse Stade gegründet.

Kapitalverwaltung

Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Erträge werden für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt.

Zweck

Die Stiftungszwecke umfassen alle nach dem Steuerrecht als gemeinnützig anerkannten Zwecke.

Leistungsangebot

Das Leistungsangebot der Bürger-Stiftung

Zustiftung in das Grundstockkapital der Bürger-Stiftung

Mit Ihrer Zustiftung fördern Sie die Menschen im Landkreis Stade.

Die Zustiftung ist ab einem Betrag von 100.000 Euro möglich. Sie kann zu Lebzeiten erfolgen oder für den Todesfall vereinbart werden.

Die Erträge aus dem Grundstockkapital werden jährlich den örtlichen Beiräten der Bürger-Stiftung zur Ausschüttung an gemeinnützige Vereine oder Institutionen zur Verfügung gestellt.

Der Beirat entscheidet konkret über die im Laufe des Jahres eingegangenen Förderanträge.

Beiräte gibt es in der Samtgemeinde Apensen, Gemeinde Drochtersen, Samtgemeinde Fredenbeck, Samtgemeinde Harsefeld, Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten, Samtgemeinde Horneburg, Samtgemeinde Nordkehdingen und Hansestadt Stade.

Zustiftungen in bestehende Stiftungen

Die Zustiftung ist ab einem Betrag von 100.000 Euro möglich. Sie kann zu Lebzeiten erfolgen oder für den Todesfall vereinbart werden.

Die Zustiftung erfolgt in eine bestehende Stiftung. Eine Auflistung der Stiftungen finden Sie HIER.

Durch Ihre Zustiftung erhöht sich das Stiftungskapital der bedachten Stiftung und somit die laufenden Erträge, die ausgeschüttet werden können.

Stiftungsfonds in Ihrem Namen

Die Eröffnung eines Stiftungsfonds in Ihrem Namen ist ab einem Betrag von 500.000 Euro möglich. 
Sie bennenen dabei einen konkreten dauerhaften Verwendungszweck.

Sie benennen bis zu vier Institutionen – davon mindestens die Hälfte mit Sitz im Landkreis Stade – die aus den jährlichen Erträgen gefördert werden sollen.

Gefördert werden können kirchliche, mildtätige und sämtliche gemeinnützige Zwecke lt. Abgabenordnung.

Folgende Kosten fallen bei der Eröffnung eines Stiftungsfonds in Ihrem Namen an:

  • Einmalige Errichtungspauschale von bis zu acht Zeitstunden. Der Stundensatz beträgt z.Zt. 80,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
    • Jährliche Verwaltungsvergütung anhand des tatsächlich angefallenen Aufwandes nach Stunden zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

    Die Kreissparkasse Stade übernimmt für Sie folgende Verwaltungsaufgaben:

    • Einhaltung der Erfüllung des Stiftungszwecks
      • Rechnungslegung
      • Jahresabschluss
      • Öffentlichkeitsarbeit
      • Korrespondenz mit der Finanzverwaltung

      Sie können die Bürger-Stiftung der Kreissparkasse Stade zur Erbin oder zur Vermächtnisnehmerin benennen.

      Dies erreichen Sie in Kombination mit der Testamentsvollstreckung durch die Kreissparkasse Stade.
      Die Kreissparkasse Stade kümmert sich um die gesamte Abwicklung des Nachlasses und sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird – professionell und verantwortungsvoll. Sprechen Sie uns an – wir entwickeln gemeinsam eine Strategie zur Umsetzung Ihres Zieles.

      Förderleitlinien

      Förderleitlinien

      Anträge sollen digital eingereicht werden, eine Beschreibung des Projekts und einen groben Kosten-/Finanzierungsplan enthalten. 

      Die Anträge sind an den jeweiligen Samtgemeindebürgermeister bzw. die Samtgemeindebürgermeisterin der Gemeinde zu richten, in dessen Gebiet das Projekt durchgeführt werden soll.

      Stiftungen

      Unter dem Dach der Bürger-Stiftung finden Sie:

       

      Stiftungsfonds

      Leistung lohnt sich

      Herausragende schulische Leistungen und die besten Meisterprüflinge belohnen wir mit diesem Bürgerpreis.

      Kreissparkasse Stade Umweltfonds

      Der von der Kreissparkasse Stade ins Leben gerufene Stiftungsfonds unterstützt nachhaltige Natur- und Umweltschutzprojekte in der Region.

      Treuhandstiftungen

      Robert und Grete Lehne-Stiftung

      Diese von den Namensgebern im Jahr 2000 gegründete Stiftung unterstützt die  Arbeit der Lebenshilfe Stade e.V. mit geistig und körperlich behinderten Kindern, konkret das Projekt „KARAWANE“.

      Diercks-Diekhof-Stiftung

      Die Stiftung wurde von den Eheleuten Günther und Irmgard Diercks gegründet. Die Stiftungserträge sind für die Alten- und Jugendhilfe in der Gemeinde Wischhafen bestimmt. Anträge sind schriftlich an den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin der Samtgemeinde Nordkehdingen zu richten.

      MYRIAM C. GRASS-Stiftung

      Zur Erinnerung an ihre verstorbene Tochter Myriam Clea Grass haben die Eltern diese Stiftung 2001 gegründet, um voller Achtung und Dankbarkeit ihren Lebensmut und ihre junge Persönlichkeit zu würdigen. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke in der Samtgemeinde Horneburg.   

      Tierhilfe-Stiftung

      Diese 2003 gegründete Stiftung unterstützt die Arbeit des Tierschutzvereins Tierhilfe Stade und Umgebung e.V. Den Tierschutz vor Ort zu fördern und Tieren ihre Würde, Sicherheit und Geborgenheit zu geben, ist Ziel dieser Stiftung.

      Günter und Rosa Bischoff-Stiftung

      Die Stiftungsgründer legten fest, dass die Stiftungserträge für verschiedene gemeinnützige Zwecke in Fredenbeck und Wedel zu verwenden sind,  u.a. wird die Handball-Jugendarbeit beim VfL Fredenbeck e.V. gefördert. Auch für den Bau eines Glockenturms auf dem Wedeler Friedhof zeigt sich die Stiftung verantwortlich.

      BÖRNE-Stiftung

      Zweck der Stiftung ist die Förderung der Behinderten-, Jugend- und Altenhilfe. Der Zweck wird in erster Linie durch die Gewährung von Zuschüssen für Projekte und Maßnahmen der BÖRNE gGmbH oder ihrer Gesellschafter bzw. Gesellschafterinnen erfüllt.

      Stiftung „Die Brücke – Hilfe und Halt“

      Zweck der Stiftung ist die Unterstützung psychisch kranker oder seelisch behinderter Menschen
      oder ihrer Angehörigen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Gewährung von Zuschüssen für Projekte oder Maßnahmen des Vereins „Die Brücke – Hilfe und Halt e.V.“.

      Anna und Claus-Heinrich Siemsen Stiftung

      Die Eheleute Siemsen gründeten die Stiftung mit dem Ziel, praxis- und anwendungsbezogene Projekte aus dem Wissenschafts- und Bildungsbereich zu fördern. Ein Schwerpunkt liegt bei den MINT-Fächern.

      Kostbare Zeit-Stiftung

      Stiftungszweck dieser im Jahr 2013 gegründeten Stiftung ist die seelsorgerische Betreuung alter und einsamer Menschen in der Stadt Stade durch Bereitstellung von Mitteln für den Einsatz entsprechender Hilfspersonen.

      Ingrid und Frank Krüger-Stiftung

      Ziel der Stiftung ist die Individualförderung einzelner hilfsbedürftiger Schülerinnen und Schüler an Schulen in der Samtgemeinde Horneburg sowie die finanzielle Unterstützung der Schulen bei der Erfüllung ihres Lehrauftrags. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks wird den Schulen in Abhängigkeit von ihrer Schülerzahl ein Förderbudget zur Verfügung gestellt.

      Dr. Jens-Peter Seidensticker-Stiftung

      Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst, Kultur, Denkmalschutz/-pflege, Heimatpflege/-kunde, Naturschutz und Landschaftspflege in der Hansestadt Stade. Über die konkrete Verwendung entscheidet der Stiftungsbeirat in der Stadt Stade.
      Anträge sind schriftlich an den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin der Stadt Stade zu richten.

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