Der 1. März ist für alle Mopedfahrer ein besonderes Datum. Die neue Saison beginnt. Alle Mofas, Mopeds, Roller und E-Bikes benötigen neue Versicherungskennzeichen.
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen der Kreissparkasse Stade
Haftpflicht |
50 Euro* Jahresbeitrag |
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Versicherungsleistungen:
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Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung |
37 Euro* Jahresbeitrag |
Versicherungsleistungen sind zum Beispiel:
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*Bei Vertragslaufzeiten unter einem Jahr zahlen Sie nur den anteiligen Jahresbeitrag.
Hinweis: Für Krankenfahrstühle, Segways und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gelten gesonderte Beiträge.
Sie benötigen nur die Betriebserlaubnis. Zusätzlich müssen Sie noch den Beitrag bezahlen und schon können Sie in die neue Saison starten.
Selbstverständlich zahlen Sie bei Vertragslaufzeiten unter einem Jahr nur den anteiligen Jahresbeitrag.
Eine Übertragung des Kennzeichens ist nicht möglich. Es muss für jedes Fahrzeug ein eigenes Kennzeichen beantragt werden.
Die Mopedversicherung gilt immer vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Wenn das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt versichert werden soll, ist die Laufzeit entsprechend kürzer und der Beitrag verringert sich.
In der Mopedversicherung beginnt das Versicherungsjahr immer am 1. März. Die Versicherung läuft ab diesem Stichtag genau ein Jahr. Der Farbwechsel hilft dabei, die Aktualität des Kennzeichens zu erkennen. So gibt es immer einen Wechsel zwischen Blau, Grün und Schwarz.
Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.