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Überblick

Finanzielle Vorsorge fürs Kind

Wenn Ihr Kind, Enkel oder Paten­kind größer wird, wachsen auch seine Träume, Wünsche und Ansprüche. Wie schön, dass Sie den Nachwuchs auf dem Weg ins eigene Leben nicht nur mit Geborgen­heit und Vertrauen, sondern auch mit Sicher­heit begleiten können: mit der VGH Nachwuchs­förderung.

Vertrags­partner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Gute Rendite­chancen

Mit der VGH Nachwuchs­förderung sparen Sie monatlich einen festen Betrag und profitieren von guten Rendite­chancen. Denn hinter dieser besonderen Form der Zukunftsvorsorge steht die VGH PrivatRente Chance. Diese basiert auf dem VGH Alters­vorsorge Fonds, der exklusiv nur unseren Kunden zur Verfügung steht. Der Fonds setzt sich aus konservativen Anlagen und rendite­starken Investments zusammen.

Aktuelle Informationen zum VGH Alters­vorsorge Fonds finden Sie hier.

Eltern können das Kinder­geld nutzen

Nutzen Sie, wenn möglich, das Kinder­geld vom Staat, um monatlich in die VGH Nachwuchs­förderung einzu­zahlen. So brauchen Sie keine zusätzlichen finanziellen Mittel und können das Kinder­geld sinnvoll und gewinn­bringend anlegen.

Kleine Schritte, großes Wachstum

Schon mit 50 Euro Beitrag im Monat ist ein Vermögen von knapp 400.000 Euro drin (Anspar­zeit 67 Jahre, Wert­entwicklung 6 Prozent p. a.).* Zuzahlungen und die Auf­stockung des Beitrags zur Erhöhung des Gut­habens sind möglich.

Für besondere Anlässe wie Führer­schein, das erste Auto, die erste, eigene Wohnung, die Hochzeit oder die Familien­gründung kann Kapital aus dem Vertrag ent­nommen werden. Auch Zu­zahlungen sind jederzeit möglich (zum Beispiel Geld­geschenke bei Kommunion, Konfirmation, Schul­abschluss) – bis zu 40.000 Euro pro Jahr, einschließlich der gezahlten Beiträge.

Mit Voll­jährigkeit kann der Vertrag auf Wunsch vom Kind über­nommen und weiter bespart werden. Während der gesamten Einzahlungs­phase sind Zu­zahlungen, Beitrags­anpassungen und Teil­entnahmen weiter­hin möglich. Zu Renten­beginn wird das Vertrags­guthaben in eine garantierte lebens­lange Rente um­gewandelt.

*Diese Angaben sind unverbindlich und können nicht garantiert werden.

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungs­vertrag.

Wesentliche Produkt­informationen können Sie den Basis­informations­blättern für die VGH PrivatRente Chance entnehmen. Diese sind auf der Internet­seite der VGH hier veröffentlicht.

Service

Schnelle Antworten finden

FAQ - die häufigsten Fragen und Antworten zur VGH Nachwuchs­förderung

Für wen ist die VGH Nachwuchs­förderung interessant?

Für Eltern, Groß­eltern und Paten, die Ihrem Kind, Enkel oder Paten­kind früh­zeitig eine Alters­vorsorge und damit finanzielle Absicherung schenken wollen.

Warum soll ich für mein Kind schon jetzt eine Altersvorsorge abschließen?

Eine private Alters­vorsorge ist uner­lässlich, da die gesetzliche Rente in Zukunft nur noch eine Grund­absicherung bietet. Je früher Sie in die private Absicherung ein­steigen, desto höher kann die Rente werden.

Profitiert mein Kind bereits vor Rentenbeginn von der Nachwuchsförderung?

Ja. Teil­entnahmen von angespartem Kapital sind jederzeit möglich, so dass der Nachwuchs zum Beispiel bei besonderen Anlässen wie Führer­schein, Ausbildungs­start oder dem Einzug in die erste eigene Wohnung vom Guthaben profitieren kann.

Kann mein Kind den Vertrag später übernehmen und selbst weiter sparen?

Ja, das ist ab Voll­jährigkeit möglich.

Was kann ich bei Zahlungsschwierigkeiten tun?

Die Zahlung der monatlichen Beiträge kann, zum Beispiel bei Arbeits­losigkeit oder Kurz­arbeit, aus­gesetzt und innerhalb von drei Jahren wieder­auf­genommen werden.

Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiff­graben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26226.

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