Das geht ganz einfach mit der Zahnzusatzversicherung der VGH. Zahnarztbesuche belasten schnell den eigenen Geldbeutel. Sinnvolle medizinische Leistungen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung oftmals nicht oder nur teilweise. Mit einer Zahnzusatzversicherung schützen Sie sich vor hohen Zuzahlungen und sichern sich eine bessere zahnmedizinische Versorgung.
Mit „Dental plus 50“ der Kombination der Tarife Zahnbehandlung 90 und Zahnersatz 50 sichern Sie sich eine optimale Versorgung im Fall einer Zahnbehandlung, bei Zahnersatz und für Kinder und Jugendliche bei kieferorthopädischen Maßnahmen.
Zahnbehandlung 90: maximale Erstattungsleistung 90 Prozent des Restkostenanteils (es gelten weitere Höchstgrenzen)
Zahnersatz 50: maximale Erstattungsleistung 50 Prozent des Rechnungsbetrages