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Kontoschließung Giro- oder Tagesgeldkonto

Als Sparkasse vor Ort eröffnen wir lieber Konten für unsere Kunden als sie zu schließen. Es gibt jedoch Situationen im Leben, in denen Konten nicht mehr benötigt werden, weil z. B. das Guthaben des  Tagesgeldkontos für die Anschaffung einer Immobilie gebraucht wurde.

Hier sollen Sie die Möglichkeit haben, unabhängig von Zeit und Raum, die Schließung von Giro- oder Tagesgeldkonten vornehmen zu können.  Aus Sicherheitsgründen sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Ihr Konto weist ein Guthaben bis zu 3.000 Euro oder
  • Verbindlichkeiten bis 500 Euro auf,

dann können Sie es hier auflösen bzw. schließen. 

Für die Auflösung eines Gemeinschaftskontos vereinbaren Sie bitte einen gemeinsamen Termin mit allen Kontoinhabern in einer unserer Filialen.  

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