Allgemeines
Förderleitlinien
Grundsätzlich fördert die Alles Gute-Stiftung der Kreissparkasse Stade im Landkreis Stade in ihrem Geschäftsgebiet Projekte in den Bereichen:
Bei der Durchführung von Projekten, die die Stiftung unterstützt, ist auf Wirtschaftlichkeit zu achten, d.h. angemessene Einnahmen sollten z.B. bei Veranstaltungen erzielt werden. Antragstellende sollten Eigenmittel einbringen und auch weitere Mittel bei anderen Geldgebenden beantragen. Die Alles Gute-Stiftung der Kreissparkasse Stade kann mit anderen zu ihr passenden Partnerinnen bzw. Partnern gemeinsam fördern.
Von der Förderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:
Geförderte Projekte
Bestandteile eines Antrages sind
Anträge an die Stiftung sollten bereits zu Beginn der Planungen gestellt werden.
Über den Antrag entscheidet je nach Höhe der Vorstand oder das Kuratorium der Alles Gute-Stiftung der Kreissparkasse Stade. Das Kuratorium tritt in der Regel zwei Mal jährlich zusammen. Antragsstichtage sind der 01.04. und der 01.10. jeden Jahres.
Bewilligung oder Ablehnung
Bewilligungen oder Ablehnungen werden den Antragstellern schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein. Ablehnungen werden nicht begründet.
Bei unzutreffenden Angaben im Kosten- und Finanzierungsplan, bei einer nicht dem angegebenen Zweck entsprechenden Verwendung der Mittel oder wenn Auflagen der Stiftung nicht eingehalten werden, kann die Stiftung eine bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückhalten oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückfordern.
Die Alles Gute-Stiftung der Kreissparkasse Stade ist berechtigt, über Vorhaben, die sie gefördert hat, öffentlich zu berichten. Die Projektverantwortlichen sollten die Förderung durch die Alles Gute-Stiftung in Abstimmung in geeigneter Weise publik machen.
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