Ohne eine kleine Portion Risikobereitschaft macht das Leben nur halb so viel Spaß. Dabei kann jedem einmal ein Fehler unterlaufen. Die VGH Privat-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen schuldhaft zufügen.
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
1 Monatsbeitrag für die Privat-Haftpflichtversicherung (PHV), Versicherungssumme 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, 250 Euro Selbstbehalt, einschließlich 7,5 Prozent Vorausrabatt/Rückvergütung, bei einer Vertragsdauer von 3 Jahren 10 Prozent Versicherungssteuer.
Ob Single oder 50 Plus: Für jeden gibt es das richtige Angebot mit individuellen Leistungen. Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Leistungsübersicht.
Hier können Sie ihn bequem online melden. Je ausführlicher Ihre Angaben sind, desto schneller kann die VGH mit Ihnen Kontakt aufnehmen und sich um Ihr Anliegen kümmern.
Hier können Sie den Schaden schnell und einfach melden, wenn Sie Anspruchsteller sind. Je ausführlicher Ihre Angaben sind, desto schneller kann die VGH mit Ihnen Kontakt aufnehmen und sich um Ihr Anliegen kümmern.
Nein, die Privat-Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung per Gesetz. Allerdings ist sie unverzichtbar, um sich als Privatperson finanziell gegen Schadenersatzansprüche Dritter abzusichern. Denn wer einem anderen fahrlässig einen Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko.
Unter sieben Jahren (bei Unfällen im Straßenverkehr sogar bis zum zehnten Lebensjahr) gelten Kinder vor dem Gesetz als „deliktunfähig“. Auf Deutsch: Diese Kinder können für einen verursachten Schaden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das bedeutet, dass der Geschädigte auf seinem Schaden sitzenbleibt – was oft zu größeren Problemen führt. Schon manche Freundschaften und Nachbarschaftsbeziehungen sind dadurch belastet worden.
Ein beruhigendes Stück Sicherheit für Sie: Mit der VGH Privat-Haftpflichtversicherung Plus sind automatisch Ihre Kinder und deren Handlungen mitversichert.
Sie helfen einem Bekannten beim Umzug und beschädigen ein Möbelstück. Im Baustein Privat-Haftpflichtversicherung Plus sind Schäden aus Gefälligkeitshandlungen bis zu 50.000 Euro abgedeckt.
Sie ist im Baustein Privat-Haftpflichtversicherung Plus enthalten und tritt ein, wenn Sie selbst der Geschädigte sind, der Verursacher des Schadens aber nicht zahlen kann.
Ja, bei Schäden durch den Gebrauch des Internets besteht Versicherungsschutz.
Verletzen Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes vorsätzlich oder fahrlässig Amtspflichten, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Anstellungskörperschaft (Dienstherr). Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Dienstherr den Schaden allerdings im Wege des Rückgriffs (Regress) bei dem nach beamtenrechtlichen Bestimmungen haftenden Mitarbeiter geltend machen.
Im Rahmen einer Amts-Haftpflichtversicherung sind Regressansprüche mitversichert, die der Dienstherr wegen eines Personen- oder Sachschadens geltend macht. Sofern es sich um einen Vermögensschaden handelt, besteht hierfür nur Versicherungsschutz über eine gesonderte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Schäden durch zahme Haustiere und „gezähmte Kleintiere“, zum Beispiel Katzen, Hamster und Wellensittiche, sind in der privaten Haftpflichtversicherung versichert. Nicht versichert sind Hunde, Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit diese über eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu versichern.
Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen sind in der VGH Privat-Haftpflichtversicherung Plus bis zu 50.000 Euro mitversichert.
Nein. Hierfür ist eine separate Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.