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Gründung

Zur Erinnerung an ihre Tochter Myriam Clea Grass wurde diese Stiftung im Dezember 2001 von ihren Eltern gegründet und nach ihr benannt. Diese Stiftung steht im Verbund mit der Bürger-Stiftung der Kreissparkasse Stade.

Die Gründung der MYRIAM C. GRASS-Stiftung ist für die Eltern eine Möglichkeit, nicht nur an ihre Tochter zu erinnern, sondern auch ihren Lebensmut und ihre junge Persönlichkeit zu würdigen, die sie voller Achtung und Dankbarkeit sein lässt.

 

Myriam starb an Leukämie. In den Herzen wird sie weiterleben.

Was ist eine (unselbständige) Stiftung?
Am Beispiel der MYRIAM C. GRASS STIFTUNG

Bei der Gründung der MYRIAM C. GRASS STIFTUNG wurden mehr als 100.000 Euro von Myriams Eltern der Stiftung auf Dauer zur Verfügung gestellt.

Dieses Geld wird so angelegt, dass die Erträge (z. B. die Zinsen) zur Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben verwendet werden können.

Das Stiftungskapital soll zu Erfüllung des Stiftungszwecks dauerhaft erhalten bleiben.

Um von der Verwaltung des Stiftungsvermögens entlastet zu sein, wurde die Stiftung treuhänderisch an die Bürger-Stiftung der Kreissparkasse Stade gebunden. Wirtschaftsprüfungen und Auflagen staatlicher Aufsicht werden von dieser erfüllt.

Myriam

Wichtige Stationen im Leben von Myriam

23. Sept.  1972 in Stade geboren Die Kinder- und Jugendjahre mit Kindergarten, Grundschule und Orientierungsstufe standen im engen Bezug zu Horneburg.

Von frühester Kindheit an war Myriam sehr neugierig, wissbegierig, aktiv, selbständig und offen. Der Umgang mit Sprache und Musik bereitete ihr große Freude.

Hinter allen Aktivitäten stand immer wieder die Suche nach neuen eigenen Erfahrungen.
1985 - 1992 Besuch des Halepaghen-Gymnasiums in Buxtehude.
Lerninhalte, schulisches Leben, Schülerfreundschaften und Lehrerpersönlichkeiten waren immer eine Herausforderung für intellektuelle und emotionale Auseinandersetzungen mit ihnen.

Die Jugendjahre wurden geprägt durch eine weitreichende Aneignung von Literatur: Nach Kinderbüchern wurde schon sehr früh die Sagenwelt entdeckt und später kam eine ausgeprägte Kenntnis der Weltliteratur hinzu.
Das Interesse für Bildende Kunst, Theater, Musik und Geschichte blieb bis an ihr Lebensende ungebrochen.

Die Kulturen des Mittelmeerraums (Italien, Frankreich, Türkei u. a.) wurden seit 1977 auf vielen Reisen mit den Eltern und dem Bruder prägend erschlossen.
1992 - 1997 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg (Schwerpunkt: Internationale Wirtschaftsbeziehungen), das mit einem hervorragenden Ersten Juristischen Staatsexamen abgeschlossen wurde.

Mitglied in verschiedensten Gremien der Universität (Studierendenparlament, Akademisches Konzil, ERASMUS Ausschuss für “Law and Economics” u. a.).

Als Stipendiatin der Friedrich-Ebert-Stiftung 1995 längerer Forschungsaufenthalt in Washington D.C., USA. Der Bezug zum heimatlichen Umfeld blieb in diesen Jahren durch die politische Arbeit im Bezirksvorstand der Jungsozialisten erhalten. Dazu kamen Tätigkeiten im JUSO-Landesvorstand und JUSO-Bundesausschuss (Leiterin des Arbeitskreises “Frieden”).

Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland auf der EU-ACP Youth Dialogue General Assembly (Stockholm 1995) und beim United Nations Youth Forum (Wien 1996).
1997 - 1998 Master-Studiengang an der Tulane Law School in New Orleans (USA), Abschluss: L.L.M. mit Auszeichnung.
August 1998 Rechtsanwalt-Examen (New York Bar Examen) im Staat New York (USA) und Mitglied der dortigen Assoziation.

Rechtsanwältin bei Baker & McKenzie, Chicago (USA).
Januar 1999 Die Erkrankung an Leukämie wird in Chicago festgestellt. Zermürbende Suche nach der richtigen Behandlungsmethode und nach einem geeigneten Blut-Stammzellen-Spender.
Oktober 1999 Stammzellen-Transplantation in Seattle (USA).
Januar 2000 Ergänzende juristische Studien an der Columbia-Universität in New York.
17. August 2000 Myriam stirbt im Universitätskrankenhaus in Hamburg-Eppendorf am Versagen der Organe.
Ziele

Ziele der MYRIAM C. GRASS STIFTUNG

Die MYRIAM C. GRASS STIFTUNG verfolgt Ziele, die der Familie wichtig waren und weiterhin wichtig sind. Dabei lässt sie sich von den die Namensgeberin prägenden Einflüssen, ihren Interessen und Anliegen leiten. Die Stiftung hat ausschließlich und unmittelbar einen mildtätigen und gemeinnützigen Zweck.

Die Förderung bezieht sich vornehmlich auf den Flecken Horneburg. Darüber hinaus können auch Vorhaben in anderen Teilen der Samtgemeinde Horneburg gefördert werden.

Im Vordergrund stehen Hilfen zur Erziehung von frühester Kindheit an im Sinne der Entwicklung einer selbständigen Persönlichkeit. Dazu gehören wegen ihrer positiven Wirkung auch die Förderung von Musik und Literatur sowie die der Darstellenden und Bildenden Künste.

Die Förderungen sollen auf dem Gedanken der Toleranz und der Akzeptanz unterschiedlicher sozialer und kultureller Erfahrungen basieren.

Im Sinne mildtätiger Zwecke sind Hilfen für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und die Hilfe für alte Menschen förderbar.

Stiftungsbeispiele:

  • Projekt "Willkommen bei uns" in der Samtgemeinde Horneburg
  • Kurse der Ev. Familienbildungsstätte FABI für Eltern
  • Vortragsabende und Seminare zu Erziehungsfragen (in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Horneburg)
  • Fortbildungsveranstaltungen für Erzieherinnen der Kindertagesstätten
  • Trommelkurse für Eltern mit ihren Kindern im Kindergartenalter
  • Der Aufenthalt von Kindern aus der Umgebung von Tschernobyl in der Kirchengemeinde Horneburg
  • Die Projektwoche zur Gewaltprävention in der Grundschule Horneburg

Auch kleine Spenden und Zustiftungen helfen, in der Samtgemeinde Horneburg gemeinnützige oder mildtätige Vorhaben zu fördern.

Unterstützung

Sie können die Ziele unterstützen!

Die MYRIAM C. GRASS STIFTUNG kann ihre Ziele noch wirkungsvoller realisieren, wenn sie durch Zustifter/innen oder Zuwender/innen unterstützt wird. Dieses ist als Privatperson oder als Unternehmen möglich. Zustiftungen und/oder Zuwendungen für die Stiftung sind als Sonderausgaben von den Einkünften abzugsfähig.

Zustiftungen vergrößern das Stiftungsvermögen. Sie können in Form von Bar- und Sachwerten erfolgen.

Über die Verwendung der Erträge können mit dem Stiftungsvorstand Absprachen getroffen werden.

Helfen auch Sie mit!
Spendenkonto: IBAN DE33 2415 1116 0000 1431 98

Durch Zuwendungen (Spenden) wird ein Projekt der Stiftung unterstützt. Dadurch erzielt man bereits mit einem kleineren Betrag eine große Förderwirkung.

Zustiftungen und Zuwendungen helfen, in der Samtgemeinde Horneburg gemeinnützige oder mildtätige Vorhaben zu fördern.

Weitere Informationen gibt Ihnen unser Ansprechpartner Herr Ahrens.

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